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Alles Wissenswerte rund um die Pflegegrade

Pflegegrade: Überblick, Details, Beispiele, Leistungen im Alltag

Unterhaching, 29. September 2026

Stand der Leistungsbeträge: 09/2026

Pflegegrade – wertvolle Unterstützung für den Erhalt der Selbstständigkeit

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten, ist die Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich. Die fünf Pflegegrade bewerten den Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit und helfen dabei, die bestmögliche Unterstützung im Alltag zu erhalten. Ein Pflegegrad ist nicht nur eine Einstufung – er bedeutet wertvolle Hilfe für mehr Lebensqualität.

In unseren KWA-Wohnstiften stehen Ihnen Fachkräfte und umfassende Leistungsangebote zur Verfügung, sodass wir entsprechend eines Pflegegrads gezielt auf die Bedürfnisse, aber auch persönlichen Wünsche eines Menschen eingehen können. Wir beraten unsere Wohn- und Pflegestiftsbewohner gerne ausführlich und stehen ihnen rund um das Thema Pflegegrad unterstützend zur Seite.

Aktuelle Information: Ab 2027 werden sich einige der in diesem Beitrag genannten Informationen zu Pflegegraden, Leistungen und Kosten ändern. Grund dafür sind neue gesetzliche Regelungen (Pflege-Neuausrichtungs- und Ordnungsgesetz – PNOG). Wir werden die Informationen rechtzeitig aktualisieren und an die dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen anpassen.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie wird ein Pflegegrad ermittelt?

Der Antrag auf Pflegeleistungen erfolgt bei Ihrer Pflegeversicherung. Nach einem formlosen Antrag wird ein Gutachten erstellt, das den Grad der Selbstständigkeit anhand klarer Kriterien bewertet. Mit der Entscheidung der Versicherung, rückwirkend ab Antragstellung, erhalten Sie Ihren Pflegegrad und damit die Ansprüche auf entsprechende Leistungen.Sind Sie gesetzlich pflegeversichert und mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Bei einer privaten Pflegepflichtversicherung gelten andere Verfahren.

Die Pflegegrade und ihre Punktesystematik

Das Pflegegutachten folgt einer Punktetabelle, die den Pflegegrad ermittelt. Die Punkte basieren auf sechs Modulen, die die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewerten. Die Ergebnisse der Bereiche werden unterschiedlich gewichtet und anschließend zu einem Gesamtpunktwert zusammengeführt. Je nach erzielter Punktzahl wird der Pflegegrad festgelegt:

Pflegegrad

Punktezahl

Geringe Beeinträchtigung12,5 – 27
Erhebliche Beeinträchtigung27 – 47,5
Schwere Beeinträchtigung47,5 – 70
Schwerste Beeinträchtigung70 – 90
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen90 – 100

In besonderen Bedarfskonstellationen mit einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf kann Pflegegrad 5 auch vergeben werden, wenn weniger als 90 Gesamtpunkte erreicht werden.

Die Module des Pflegegutachtens

Das Pflegegutachten bewertet die folgenden sechs Lebensbereiche:

  1. Mobilität: Wie gut bewegt sich die Person fort, kann sie sich noch eigenständig umsetzen oder aufstehen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann sich die Person räumlich und zeitlich orientieren, Entscheidungen treffen und kommunizieren?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt die Person Hilfe wegen psychischer Belastungen wie Angst oder Depression?
  4. Selbstversorgung: Inwiefern kann die Person sich selbst waschen, anziehen oder essen?
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Welche Unterstützung braucht die Person bei der Medikation oder bei Therapien?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Wie gut kann der Tagesablauf eigenständig gestaltet und soziale Kontakte gepflegt werden?

Die Bereiche fließen unterschiedlich stark in die Gesamtbewertung ein: Mobilität mit 10 Prozent, Selbstversorgung mit 40 Prozent, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent und die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent. Aus den Bereichen „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ wird der höhere gewichtete Wert berücksichtigt; dieser Bereich macht ebenfalls 15 Prozent der Gesamtbewertung aus.

Diese Module ergeben ein vollständiges Bild der Pflegesituation und ermöglichen eine maßgeschneiderte Unterstützung.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen mit Pflegegrad 1 können ihren Alltag weitgehend selbstständig bewältigen, benötigen aber in bestimmten Bereichen leichte Unterstützung. Er wird vergeben, wenn im Pflegegutachten zwischen 12,5 und unter 27 Punkte für die Einschränkung der Selbstständigkeit erreicht werden. Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie Zugang zu ersten Leistungen der Pflegeversicherung.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 haben noch keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber es gibt andere wertvolle Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebett, Pflegerollstuhl (mit ärztlicher Verordnung). Für Pflegehilfsmittel ist grundsätzlich keine ärztliche Verordnung erforderlich. Sie können bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Hilfsmittel zur Unterstützung bei Krankheit: z.B. Hörgeräte oder Kompressionsstrümpfe. Bei Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse übernommen werden, ist dagegen in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig.
  • Beratung: Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 40 Euro monatlich; für ergänzende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen stehen zusätzlich bis zu 30 Euro monatlich zur Verfügung
  • Vollstationäre Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung: Zuschuss von 131 Euro monatlich
  • Pflegeunterstützungsgeld: Beschäftigte können sich bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt werden. Es beträgt grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, unter bestimmten Voraussetzungen 100 Prozent.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1: Mit dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro können Sie sich Unterstützung im Haushalt, etwa durch eine Haushaltshilfe, leisten oder nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben anerkannte Leistungen  in Anspruch nehmen, die Ihre Selbstständigkeit fördern.

Zuschuss zur Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 1:: Bei Einschränkungen wie Unsicherheiten beim Treppensteigen oder rutschigen Böden können bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für Anpassungen wie einen Treppenlift oder Badumbau gewährt werden. So bleibt Ihr Zuhause ein sicherer Ort.

Hausnotruf bei Pflegegrad 1:: Wenn Sie alleine leben und in einem Notfall keine Hilfe rufen können, kann die Pflegekasse bei erfüllten Voraussetzungen die Kosten eines Hausnotrufsystems bis zur vereinbarten monatlichen Pauschale von derzeit 27 Euro übernehmen.

Beispiel: Pflegegrad 1 im Alltag

Frau Scholz ist 72 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann in einer gemeinsamen Wohnung. Sie leidet an fortgeschrittener Arthrose – insbesondere in den Kniegelenken. Beim Treppensteigen fühlt sie sich unsicher und benötigt Hilfe. Auch beim Anziehen oder Waschen der Haare ist sie zunehmend auf Unterstützung angewiesen. Trotz dieser Einschränkungen kann sie ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen, erhält aber im Pflegegutachten 20 Punkte, was ihr den Anspruch auf Pflegegrad 1 sichert.


Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen mit Pflegegrad 2 benötigen oft Unterstützung bei verschiedenen alltäglichen Aktivitäten, haben aber noch gewisse Selbstständigkeit. Der Pflegegrad 2 wird bei einer Punktzahl von 27 bis unter 47,5 Punkten im Gutachten gewährt. Damit können Pflegebedürftige zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, die über das Angebot bei Pflegegrad 1 hinausgehen.

Leistungen bei Pflegegrad 2:

  • Pflegegeld: 347 Euro monatlich (für häusliche Pflege durch Angehörige)
  • Pflegesachleistungen: bis zu 796 Euro monatlich (für professionelle ambulante Pflege)
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Für beide Leistungen steht zusammen ein gemeinsamer Betrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Er kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Beide Leistungen sind grundsätzlich jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr möglich.
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich (für zusätzliche Leistungen, die Pflegende entlasten)
  • Tages- oder Nachtpflege: bis zu 721 Euro monatlich (für teilstationäre Pflege)
  • Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebett oder Notrufsystem. Für Pflegehilfsmittel ist grundsätzlich keine ärztliche Verordnung erforderlich. Sie können bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Hilfsmittel zur Unterstützung bei Krankheit: z.B. Hörgeräte oder Kompressionsstrümpfe. Bei Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse übernommen werden, ist dagegen in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig.
  • Hausnotruf: bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 27 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (z. B. für Treppenlifte oder Badumbauten)
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 40 Euro monatlich sowie gegebenenfalls bis zu 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen
  • Vollstationäre Pflege im Heim: 805 Euro monatlich

Zusätzliche Unterstützungen bei Pflegegrad 2:

  • Beratung und Schulung: Kostenlose Pflegeberatung, sowie Pflegekurse für Angehörige.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Beschäftigte können sich bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt werden. Es beträgt grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, unter bestimmten Voraussetzungen 100 Prozent.
  • Kombinationsleistungen: Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen mit Pflegegeld kombinieren, wenn nicht der gesamte Sachleistungsbetrag ausgeschöpft wird.

Beispiel: Pflegegrad 2 im Alltag

Herr Schmidt ist 79 Jahre alt und lebt allein. Er leidet seit vielen Jahren an Typ-2-Diabetes. Seit einem Jahr zeigen sich zudem Symptome einer leichten Demenz. Er hat Gedächtnisprobleme, benötigt Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme und es fällt ihm schwer, seinen Alltag allein zu bewältigen. Körperlich ist er mobil, benötigt jedoch beim wöchentlichen Duschen Unterstützung.  Im Gutachten erhält er 32,5 Punkte, was ihm Pflegegrad 2 zuweist.


Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen mit Pflegegrad 3 sind bei vielen alltäglichen Aufgaben auf Hilfe angewiesen. Die entsprechende Einstufung im Pflegegutachten bewegt sich zwischen 47,5 und unter 70 Punkten. Die Pflegeleistungen für diesen Grad decken eine breite Palette ab.

Überblick zu den wichtigsten Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3:

  1. Pflegegeld: 599 Euro monatlich (bei Pflege zu Hause durch Angehörige)
  2. Pflegesachleistungen: 1.497 Euro monatlich (zur Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes)
  3. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können grundsätzlich jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
  4. Tages- oder Nachtpflege: 1.357 Euro monatlich (teilstationäre Pflege zur Entlastung)
  5. Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich (für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
  6. Vollstationäre Pflege: 1.319 Euro monatlich (bei Pflege im in einer vollstationären Pflegeeinrichtung)
  7. Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebett oder Notrufsystem. Für Pflegehilfsmittel ist grundsätzlich keine ärztliche Verordnung erforderlich. Sie können bei der Pflegekasse beantragt werden.
  8. Hilfsmittel zur Unterstützung bei Krankheit: z.B. Hörgeräte oder Kompressionsstrümpfe. Bei Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse übernommen werden, ist dagegen in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig.
  9. Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (zum Beispiel für den Einbau von Haltegriffen oder Treppenliften)
  10. Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich (für das Leben in einer ambulant betreuten Pflegewohngruppe)

Diese Leistungen sollen die Selbstständigkeit erhalten und Angehörige entlasten, wobei Pflegebedürftige die Wahl haben, ob sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden beanspruchen möchten.

Zusätzliche Unterstützungen bei Pflegegrad 3:

  • Beratung und Schulung: Kostenlose Pflegeberatung sowie Pflegekurse für Angehörige.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Beschäftigte können sich bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt werden. Es beträgt grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, unter bestimmten Voraussetzungen 100 Prozent.
  • Kombinationsleistungen: Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen mit Pflegegeld kombinieren, wenn nicht der gesamte Sachleistungsbetrag ausgeschöpft wird.

Beispiel: Pflegegrad 3 im Alltag

Herr Sievers ist Mitte 70 und lebt allein. Er leidet seit wenigen Jahren an Parkinson. Aufgrund seiner zunehmenden Mobilitätseinschränkungen fällt ihm die selbstständige Körperpflege schwer. Zudem leidet er unter psychischen Belastungen. Das Pflegegutachten kommt auf ein Ergebnis von insgesamt 55 Punkten.


Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit benötigen intensive Unterstützung. Pflegegrad 4 wird zuerkannt, wenn im Pflegegutachten 70 bis unter 90 Punkte für die Einschränkung der Selbstständigkeit festgestellt werden. Dies ermöglicht den Zugang zu einer Vielzahl von Pflegeleistungen der Pflegeversicherung. 

Überblick zu den wichtigsten Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4:

  • Pflegegeld: 800 Euro monatlich, wenn die Pflege zu Hause organisiert wird
  • Pflegesachleistungen: 1.859 Euro monatlich, für ambulante Pflege durch einen Pflegedienst
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann
  • Tages- oder Nachtpflege: bis zu 1.685 Euro monatlich, für teilstationäre Pflege in einer Einrichtung
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich, für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebett oder Notrufsystem. Für Pflegehilfsmittel ist grundsätzlich keine ärztliche Verordnung erforderlich. Sie können bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Hilfsmittel zur Unterstützung bei Krankheit: z.B. Hörgeräte oder Kompressionsstrümpfe. Bei Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse übernommen werden, ist dagegen in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig.
  • Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro monatlich für die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung

Weitere Leistungen:

  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, um das Zuhause barriereärmer und pflegegerechter zu gestalten
  • Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige: sind ebenfalls kostenlos verfügbar
  • Pflegeunterstützungsgeld: eine Lohnersatzleistung für Beschäftigte, die bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich, wenn die Voraussetzungen einer ambulant betreuten Wohngruppe erfüllt sind.
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 40 Euro monatlich sowie gegebenenfalls bis zu 30 Euro monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen.

Beispiel: Pflegegrad 4 im Alltag

Frau Schröder ist Ende 60 und erlitt vor einem Monat einen schweren Schlaganfall, der zu einer halbseitigen Lähmung und weiteren neurologischen Beeinträchtigungen führte. Sie benötigt Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Waschen, Ankleiden und Essen . Auch ihre Mobilität ist stark reduziert, sodass sie bei Transfers etwa vom Bett in den Rollstuhl sowie beim Fortbewegen auf kontinuierliche Hilfe angewiesen ist. Ihr Pflegegutachten erreichte 76,25 gewichtete Punkte, was ihr Pflegegrad 4 zuerkennt.


Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Pflegegrad 5 stellt die höchste Stufe im deutschen Pflegesystem dar. Menschen mit Pflegegrad 5 sind auf umfassende Pflege angewiesen, und ihre Selbstständigkeit ist stark eingeschränkt. In besonderen Bedarfskonstellationen mit einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf kann Pflegegrad 5 auch zuerkannt werden, wenn weniger als 90 Gesamtpunkte erreicht werden.

Ansprüche und Leistungen bei Pflegegrad 5:

  • Pflegegeld: 990 Euro monatlich, wenn die Pflege zu Hause organisiert wird
  • Pflegesachleistungen: bis zu 2.299 Euro monatlich für professionelle Pflegekräfte
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann.
  • Tages- oder Nachtpflege: bis zu 2.085 Euro monatlich für teilstationäre Pflege
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebett oder Notrufsystem.  Für Pflegehilfsmittel ist grundsätzlich keine ärztliche Verordnung erforderlich. Sie können bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Hilfsmittel zur Unterstützung bei Krankheit: z.B. Hörgeräte oder Kompressionsstrümpfe. Bei Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse übernommen werden, ist dagegen in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig.
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für pflegegerechte Umbauten
  • Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich bei Vorliegen der Voraussetzungen
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 40 Euro monatlich sowie gegebenenfalls bis zu 30 Euro monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen
  • Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro monatlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können entweder in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt oder zu Hause betreut werden, wobei eine umfangreiche Organisation und Unterstützung notwendig ist. Die Belastung der pflegenden Angehörigen ist hierbei häufig  besonders hoch, weshalb Entlastungsangebote und regelmäßige Auszeiten für Pflegende von großer Bedeutung sind.

Das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und die Kombination beider Optionen bieten Flexibilität bei der Organisation der häuslichen Pflege. Auch die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen finanziell unterstützt zu bekommen, erleichtert den Alltag.

Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 monatlich 2.096 Euro für pflegebedingte Aufwendungen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt innerhalb einer vollstationären Pflegeeinrichtung grundsätzlich ein einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil. Zusätzlich fallen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen an.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich außerdem abhängig von der bisherigen Dauer der vollstationären Pflege mit einem Leistungszuschlag am pflegebedingten Eigenanteil: ab dem ersten Monat mit 15 Prozent, nach zwölf Monaten mit 30 Prozent, nach 24 Monaten mit 50 Prozent und nach 36 Monaten mit 75 Prozent.

Neben finanziellen Leistungen sind emotionale Unterstützung, Selbstbestimmung, soziale Teilhabe und eine würdevolle Begleitung von großer Bedeutung. Entscheidend für die Einstufung sind die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit beziehungsweise der Fähigkeiten und der daraus entstehende Hilfebedarf. Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige helfen, die Pflegesituation bestmöglich zu bewältigen.

Beispiel: Pflegegrad 5 im Alltag

Herr Lembke war früher aktiv und fit, doch vor fünf Jahren hatte er einen schweren Unfall, der sein Rückenmark stark beschädigte. Seitdem ist er querschnittsgelähmt – sowohl seine Beine als auch Arme sind betroffen. Aufgrund seiner Lähmung ist er in allen Bereichen des täglichen Lebens auf umfassende Hilfe angewiesen. Die Begutachtung von Herrn Lembke ergab eine Gesamtpunktzahl von 92,5. Da seine Frau die Pflege alleine nicht bewältigen kann, lebt er in einer vollstationären Pflegeeinrichtung und erhält dort intensive Pflege.


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